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Alt 09.05.2007, 17:05
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Henning K. Henning K. ist offline
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Boot Infos

Hallo Andi,

kleb doch einfach die Kennung auf den Spiegel. Lt. WSA ist das zulässig.

Zitat:
Zitat von WSA
§ 2 Kennzeichnungspflicht
(3)
Der Eigentümer eines deutschen Kleinfahrzeugs muss das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anbringen. Er darf nur ein Nationalitätenkennzeichen nach Absatz 1 Satz 2 verwenden. Er darf weder anordnen noch zulassen, dass der Schiffsführer ein deutsches Kleinfahrzeug ohne oder ohne gültiges Kennzeichen oder mit einem anderen als dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Nationalitätenkennzeichen führt. Er darf als deutsches Kennzeichen nicht mehr als ein Kennzeichen nach § 3 Nr. 4, § 4 oder § 5 anbringen.
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viele Grüße,

Henning

Bernhardiner ist das letzte, was ich sein möchte. Dauernd die Flasche am Hals, und niemals trinken dürfen!
Joachim Ringelnatz (1883-1934)
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