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Alt 15.05.2007, 00:01
goeberl
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ok reini, dann sag einfach, dass das, was in der kroatienverordnung steht, einfach falsch ist.

auf alle fälle deckt sich das, was da drinnen steht, mit meinen erfahrungen von drei hafenämtern.

sollte die verordnung wirklich überholt sein, dann stell doch bitte den link zu einer aktuelle version hier rein. damit wäre uns allen geholfen.

bis dahin ist folgende passage für mich gültig:
"haftpflichtversicherung für nichtmaterielle schäden für wasserfahrzeuge mit bordmotor von 15kW und mehr"
(sorry reini, was is an den zeilen so schwer zu checken?)

lg martin

ps. wie kommst du eigentlich zu dem schluss, dass man ein permit generell nur mit versicherungsnachweis bekommt? wo steht das? und komm mir nicht mit "selber gesehen". wie dann was gehandhabt wird, ist eine andere sache. jetzt und hier gehts um das, wie es korrekt ist.

Geändert von goeberl (15.05.2007 um 00:38 Uhr)
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