Nach den in anderen Foren abgegeben Postings sind die Kriterien für die Anmeldung anscheinend doch neu:
"Alle in den Territorialgewässern der RK befindlichen Wasserfahrzeuge über 3m Länge und mit einem Motor über 4 kW unterliegen der Anmeldepflicht."
Daraus ergibt sich für den Fragesteller , dass er seine Bootslänge genau vermessen sollte. Liegt er unter 3 m, so ist eine Anmeldung wohl nicht vorgeschrieben.
Somit bräuchte er lediglich einen anerkannten Bootsführerschein (kroat. A).
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Gruß Werner