Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 22.05.2007, 08:20
Benutzerbild von Frank.T
Frank.T Frank.T ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 28.09.2004
Beiträge: 395
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Erst einmal, ja eine Zulassung ist zwingend erforderlich um den Anhänger im öffentlichen Verker zu bewegen.
Anhänger für Sportzwecke haben keinen Fahrzeugbrief sondern eine allgemeine Betriebserlaubniss und die muss vorliegen, dabei ist egal ob diese aus Holland oder sonst wo her ist.
Ist keine Betriebserlaubniss vorhanden ist einieges an zu erlediegen.

1) Du musst nachweisen das der Anhänger dein Eigentum ist und nicht gestohlen ist.
2) Die einziege Möglichkeit der Tüv-Abnahme ist, den Anhänger als Eigenbau einer Vollabnahme zu unterziehen um eine Betriebserlaubniss zu erhalten, hierfür muss der Anhänger die technischen Bedingungen erfüllen.
3) Mit der Betriebserlaubniss darfs Du den Anhänger zulassen.

Zu Punkt 2 ist noch zu erwähnen, dass Du nicht einmal ein Kurzzeitkennzeichen ohne Betriebserlaubniss erhältst und den Anhänger selbst mit einem geeigneten Fahrzeug transportieren musst.

Da ich diesen Scheiß schon mit meinem ersten Trailer hinter mir habe, sage ich nur schmeiß das Ding lieber in den Schrott und kaufe einen neuen Trailer, die Kosten sind gleich und der alte Trailer wird sicher hierdurch keine Jungfrau werden.
Ich hätte für den Aufwand damals locker einen neuen Trailer bekommen.
__________________
Gruß Frank

Immer noch mit Scheibe aber schlauchlos glücklich.
Mit Zitat antworten