Zitat:
Zitat von ferdi
also:
1) KFZ bis 3,5 t höchster zulässiger Gesamtmasse mit leichtem Anhänger: 50/100/100/100 (Ortsgebiet/freiland/Autostrasse/Autobahn)
2) KFZ bis 3,5 t höchster zul. Gesamtmasse mit schwerem Anhänger, wenn die Summe der höchstzul. Gesamtmassen 3,5 t nicht überschreitet: 50/80/80/100
3) KFZ mit schwerem Anhänger, wenn die Summer der höchstzul. Gesamtmassen mehr als 3,5 t beträgt: 50/70/70/80
E zu B ist nur für Punkt 3 notwendig.
PS:
Definition leichter Anhänger: bis 750 kg höchstzul. Gesamtmasse
Definition schwerer Anhänger: über 750 kg höchstzul. Gesamtmasse
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Moment zu Punkt 2.
unter 3,5 t wenn das zugfahrzeug "leer" schwerer ist als Hänger "voll"
Dh auch mit schweren Hänger bsp 1500 kilo HZGG un das Auto hat leergew 1505 Kilo darf ich 100 fahren!! natürlich wenn alles zusammen unter 3,5 t bleibt!
mfg chri