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Alt 29.05.2007, 16:34
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MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat von ferdi
Nur bei der Anhängelast zählt bei ungebremsten leichten Hängern das tatsachl. Gewicht und nicht das zulässige Gsamtgewicht, was Du ziehen darfst.

das tatsächliche Gewicht wird nämlich nur bei leichten Anhängern genommen, bei schweren zählt immer das höchstzulässige Gewicht.
Ist der Unterschied nicht eher der E zu B als leichter oder schwerer Anhänger?

Mit E-Schein darf ich einen leeren 3,5t-Hänger hinter einem Polo nachziehen.

Andererseits darf ich einen ungebremsten leichten 750kg Anhänger auch nicht unbeladen hinter einem Auto herziehen welches nur für zb. 500kg ungebremste Anhängelast zugelassen ist, oder?

Egal, mein 750kg Anhänger hatte schon öfters auf der Waage 1,3t und fährt zu meiner Freude noch immer.

Bei Anhägergesetzen kennen sich nichtmal die Polizisten aus. Wenn die einen dicken Hänger sehen wollen die E zu B sehen, dann sind sie zufrieden. Wenn ich mit meinem Hänger 70km/h auf der Bundesstraße fahre, halten die mich auf und fragen mich ob ich deppert bin.
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LG
Michael
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