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Alt 06.06.2007, 06:15
Twikey Twikey ist offline
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Hallo Ihr Spezialisten
Da Ihr Euch offenbar ziemlich einig seid, stimmt es vielleicht doch... Ich hielt es beim Lesen für einen 'Österreicherwitz', dass das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers massgebend sein soll. In der Schweiz (da darf man eh nur 80 fahren, auch Ihr mit Euren 100er-Zulassungen ) gilt für die Prüfung (braucht man BE oder nicht) und die Anhängelast am Fahrzeug das EFFEKTIVE Gewicht. Das zulässige GG brauche ich nur, um zu messen, ob der Anhänger selber überladen ist.
Andernfalls dürfte ich z.B. mit meinem Volvo (1800 kg Anhängelast) nie im Leben einen Autotransport-Anhänger ziehen - letzthin hatte ich einen ausgeliehen, der ist 780 Kilo schwer (Leergewicht), hatte aber ein zul. GG von 3500 Kilo
Liebe Grüsse von Michael, Euerm CH-
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