Zitat:
Zitat von Twikey
Andernfalls dürfte ich z.B. mit meinem Volvo (1800 kg Anhängelast) nie im Leben einen Autotransport-Anhänger ziehen - letzthin hatte ich einen ausgeliehen, der ist 780 Kilo schwer (Leergewicht), hatte aber ein zul. GG von 3500 Kilo
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@Twikey:
In der Kombination dürfte man den Hänger in Ö auch ziehen, aber nur mit Führerscheinklasse B+E.
@Ferdi&Co:
Ich dachte auch immer beim leichten Anhänger zählt das HzGG, aber ich habe hier was genaueres gefunden:
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1.: Mit leichten Hängern und B darf man bis 4250kg HzGG haben (wusste ich bisher nicht
), ist aber auch eine Herausforderung ein Fahrzeug mit 3,5t HzGG zu finden.
2.: es wird bei leichten Hängern tatsächlich immer von der tatsächlicher Gesamtmasse gesprochen.
3.: Was Fahrlehrer über Anhängerbestimmungen erzählen ist manchmal für die Katz, meiner konnte mir beim E zu B Kurs nichteinmal die korrekten Geschwindigkeitswerte für die 3 Fälle nennen.
Was irgendwie auch wurscht ist, die Polizei kennt sie sicher auch nicht.