Einzelnen Beitrag anzeigen
  #32  
Alt 06.06.2007, 12:21
Benutzerbild von MichaelH
MichaelH MichaelH ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 23.07.2004
Beiträge: 572
abgegebene "Danke": 0


Zitat:
Zitat von Twikey
Andernfalls dürfte ich z.B. mit meinem Volvo (1800 kg Anhängelast) nie im Leben einen Autotransport-Anhänger ziehen - letzthin hatte ich einen ausgeliehen, der ist 780 Kilo schwer (Leergewicht), hatte aber ein zul. GG von 3500 Kilo
@Twikey:
In der Kombination dürfte man den Hänger in Ö auch ziehen, aber nur mit Führerscheinklasse B+E.

@Ferdi&Co:
Ich dachte auch immer beim leichten Anhänger zählt das HzGG, aber ich habe hier was genaueres gefunden: Um Links zu sehen, bitte registrieren

1.: Mit leichten Hängern und B darf man bis 4250kg HzGG haben (wusste ich bisher nicht ), ist aber auch eine Herausforderung ein Fahrzeug mit 3,5t HzGG zu finden.

2.: es wird bei leichten Hängern tatsächlich immer von der tatsächlicher Gesamtmasse gesprochen.

3.: Was Fahrlehrer über Anhängerbestimmungen erzählen ist manchmal für die Katz, meiner konnte mir beim E zu B Kurs nichteinmal die korrekten Geschwindigkeitswerte für die 3 Fälle nennen.
Was irgendwie auch wurscht ist, die Polizei kennt sie sicher auch nicht.
__________________
LG
Michael
Mit Zitat antworten