Zitat:
Zitat von OLKA
Das ist jetzt schade...
ich habe noch nichtmal einen Steuerbescheid. Wogegen soll ich da Einspruch einlegen.... ![Confused Smiley 013](images/smilies/eigenesmilies/confused-smiley-013.gif)
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Hallo Olaf,
ganz einfach... Steuerbescheid (den rückwirkenden) abwarten und Einspruch einlegen.
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Viele Grüße
Stefan
Natürliche Dummheit schlägt künstliche Intelligenz, jederzeit.
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