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Alt 02.07.2007, 16:56
hobbycaptain
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Reden

Franz,
liebe Grüße aus HL nach HL .

lt. dem Link da - Um Links zu sehen, bitte registrieren musst Du Dein Boot zulassen, um auf einem See (wo man halt fahren darf) oder auf der Donau damit zu fahren, da Dein Boot keinen dieser Punkte erfüllt

Zitat:
Zitat von Schiffszulassung für Binnengewässer
Fahrzeuge (Schiffe und Boote) auf österreichischen Binnengewässern müssen behördlich zugelassen sein.

Keine (österreichische) Zulassung brauchen

-ausländische Fahrzeuge der gewerblichen Schifffahrt, wenn sie eine gemeinschaftsrechtlich anerkannte Zulassung eines anderen EWR-Staates oder eine Zulassung nach zwischenstaatlichen Abkommen (Donaukonvention) haben,
-im Ausland zugelassene Sportfahrzeuge, die nicht mehr als drei Monate jährlich auf österreichischen Gewässern fahren ("Urlaubsregelung"),
-Ruderfahrzeuge bis 20 m Länge,
-Segelfahrzeuge mit Kajüte bis 10 m Länge, ohne Kajüte bis 15 m Länge,
-Elektroboote mit weniger als 4,4 kW Antriebsleistung,
-Beiboote und
-Rennboote im Rahmen genehmigter Veranstaltungen.
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