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Alt 21.07.2007, 11:58
rotbart
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Zitat:
Zitat von Holger K.
OK,muss das nochmal anwärmen aber Zitat :
Für deutsche Staatsbürger gilt nach letzten Informationen wie folgt:

z.B. mit der Boat Leader's Licence können Boote
im kroatischen Hoheitsgewässer geführt und gechartert werden.
Mit Booten unter kroatischer Flagge kann auch im internationalen Gewässern navigiert werden bzw.
fremde Hoheitsgewässer angelaufen werden
l
(bei Charterbooten Einverständniserklärung der Charterfirma vorausgesetzt).
(es gilt das Gesetz des Landes, unter dessen Flagge die Boote laufen)
In vielen Ländern wird das kroatische Patent zur Navigation mit Booten unter eigener Nationalflagge anerkannt
Ausnahmen sind uns derzeit keine bekannt.

Eigene Boote unter Deutscher Flagge dürfen im kroatischen Hoheitsgewässer geführt werden
(abhängig von Ihrer Versicherung und der Polizze - kontaktieren Sie Ihre Versicherung),
aber nicht im Deutschen Hoheitsgewässer (z.B. in der Nord und Ostsee).

Ergo ,Also ne Frage der Flaggenführung ?
Wie schwer ist es in CRO ein Boot zuzulassen?
Neeee zunächst einmal wo stammt das Zitat her ????
Es muß ziehlich antik sein, denn die BLL gibt es m.E. seit Endde 2004 nicht mehr
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