Ich verstehe die ganze Diskussion auch nicht so ganz, weil
1) Wenn ein Boot unter österreichische Flagge in It fährt, gelten die Österreichischen Bestimmungen, sprich ab 6 PS Schein.
2) Prinzipiell werden nur Patente anerkannt, wenn das aus dem Wohnsitzland des Inhabers stammt
= Österreicher mit Wohnsitz in Ö und HR Patent = geht nicht
= Österreicher mit Wohnsitz in HR und HR Patent = geht
Was sicherlich interessant bleiben wird, ist die Behandlung der HR Patente, wenn HR zur EU kommt, könnte es sein, dass die HR Patente auch generell für den EU Raum anerkannt werden.
Ist derzeit nur Spekulation, aber sicherlich eine interessante Alternative für einen Ö zu einem Küstenpatent zu kommen!
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