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Alt 28.07.2007, 21:58
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Waverider40 Waverider40 ist offline
Kielwasserwellenreiter
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Holger,

bevor ich den Motor kaufte, hatte ich mich bereits mit dem Schifffahrtsamt in Bezug auf die Motorenlisten in Verbindung gesetzt um genau dieses Thema zu klären.
Ich hab mir ja selbst schon die Frage gestellt; es müsste doch möglich sein für ein Motor der neuesten Generation mit 4-Takt + Einspritztechnologie eine Zulassung zu bekommen.
Daraufhin bekam ich folgende Antwort:

vielen Dank für ihr Mail bezüglich eines Aussenbordmotors.

Für die Neuzulassung oder den Tausch von bestehenden Aussenbordmotoren, müssen diese entweder:
die Stufe 1 oder die Stufe 2 der Abgasvorschriften für den Bodensee entsprechen, (Nachweis durch Vorlage eines Abgastypenprüfzertifikates)
oder

den Vorschriften der EU-Sportbootrichtlinie (Nachweis durch Vorlage einer CE-Konformitätserklärung)
D.h. wenn der Tohatsu-Motor über eine solche CE-Konfomitätserklärung verfügt, dann kann er auf dem Bodensee zugelassen werden. In der Überschrift zu der Benzinmotorenliste im Internet sind diese Voraussetzungen nochmals aufgelistet.

Beachten Sie jedoch, dass wenn Sie einen höhere Motorisierung an einem Boot anbringen möchten, das Boot auch hierfür geeignet sein muss (Max.Motorisierung, max. Motorengewicht). Sollten Sie sich diesbezüglich nicht sicher sein, überprüfen wir Ihnen gerne, ob das Boot für einen bestimmte Motorengröße zugelassen werden kann.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben



Ich könnte mir vorstellen, dass diese Motorenliste auch nicht "täglich" aktualisiert wird.
Übrigens, damit das auch geklärt ist: Mein Argument für den Tohatsu war natürlich der Preis und -das Gewicht-. Geräuscharm ist er allemal, ich war begeistert.


Gruß Martin
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