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Alt 29.07.2007, 10:29
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Ich verstehe die ganze Diskussion auch nicht so ganz, weil

1) Wenn ein Boot unter österreichische Flagge in It fährt, gelten die Österreichischen Bestimmungen, sprich ab 6 PS Schein.
2) Prinzipiell werden nur Patente anerkannt, wenn das aus dem Wohnsitzland des Inhabers stammt
= Österreicher mit Wohnsitz in Ö und HR Patent = geht nicht
= Österreicher mit Wohnsitz in HR und HR Patent = geht

Was sicherlich interessant bleiben wird, ist die Behandlung der HR Patente, wenn HR zur EU kommt, könnte es sein, dass die HR Patente auch generell für den EU Raum anerkannt werden.
Ist derzeit nur Spekulation, aber sicherlich eine interessante Alternative für einen Ö zu einem Küstenpatent zu kommen!
Berny,
wieso sollte sich da was ändern, ?

der Satz

"= Österreicher mit Wohnsitz in Ö und HR Patent = geht nicht"

gilt dann immer noch, auch wenn HR in der EU ist.

"=Österreicher mit Wohnsitz in Ö und D Patent" gilt ja auch nur in D und nirgend anderswo .
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