Hallo zusammen,
ich finde es sehr gut, sich über eine Rechtslage zu informieren, auch wenn es schon des Öfteren erörtert worden ist. Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten. Leider hat es die EU noch nicht geschafft, innerhalb ihrer Mitgliedsländer einheitliche Bestimmungen hinsichtlich der Sportschifffahrt
zu beschließen. Wer einen EU-Politiker kennt, sollte ihn mal disbezüglich ansprechen ("flottmachen").
Zum Thema HR-Bootsführerscheine hatte ich schon einmal in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass der Schein von den HR-Behörden anerkannt wird, es jedoch im Schadensfall zu Problemen kommen kann. Wenn nämlich ein Deutscher im Ausland einen Deutschen verletzt und der Verletzte in Deutschland Anzeige erstattet, unterliegt dieser Fall der deutschen Gerichtsbarkeit. Da der HR-Schein in der BRD nicht anerkannt wird, erfolgt eine Anzeige wegen Fahren ohne Bootsführerschein
Ich kann nur dazu raten, sich auf den Hosenboden zu setzen
und zu lernen. Mit dem nationalen Schein hat man fast alle Sorgen los und das Lernen verkürzt die Wartezeit aufs Frühjahr (Schlauchijahr
).
Vile Grüße, Alois