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Alt 29.09.2007, 07:39
rotbart
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Zitat von thball
Hallo,

Du musst hier mehrere Dinge unterscheiden. Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und zivilrechtliche Ansprüche.

Ordnungswidrigkeiten werden sicherlich nicht von deut. Gerichten im Ausland verfolgt. Aber wenn Du z.B. Deine Frau mittels Steinigung in einem Land umbringst (weil es dort vielleicht erlaubt oder zumindest geduldet ist), darfst Du Dich sehr wohl in D verwantworten. Das gilt für mehrere schwere Straftaten.
Doch auch Ordnungswidrigkeiten - zumindest bei solchen Ländern mit welchen ein Rechtshilfeabkommen besteht (das Ö-Parkticket kommt auch in Lindau an )

Wenn er seine Frau steinigt wird ihm aber die Strafe die er im Ausland dafür erhalten hat angerechnet, wenn er also dort aufgehängt würde - passiert ihm hier nichts mehr.

Das gilt übrigens auch für andere Straftaten im Ausland nicht nur für Kapitalverbrechen.

Doch mit Bootfahren hat das ja wohl wenig zu tun - gelobt sei der Traffic
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