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Alt 30.09.2007, 11:24
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spalo
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Papierkram

Hallo Andreas,

ich akzeptiere jede andere Meinung. Ich habe nur das dargelegt, was in der StPO geregelt ist. Das von mir geschilderte Beispiel ist in Deutschland (Bayern) schon "gerichtsmassig" und v.d. Staatsanwlatschaft verfolgt worden. Das Fahren ohne "Schein" wurde jedoch eingestellt, was meist der Fall ist, da die Auslandsvorschriften eingehalten worden sind (und nur die). Das Problem mit der Versicherung (Zivilrecht in der ZPO geregelt) bleibt. Und Versicherungen klären erst mal, ob sie in vollem Umfang Schadensersatz-
pflichtig sind. Lies selbst nach. Konstruierte Beispiele anführen bringt uns nicht weiter, da juristisch deder Einzelfall bewertet werden wird.

Gruß Alois
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