Einzelnen Beitrag anzeigen
  #31  
Alt 03.10.2007, 23:22
fabio_z fabio_z ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 31.05.2006
Beiträge: 58
abgegebene "Danke": 0


Zitat:
Zitat von rotbart
...........
Was Du meinst, ob Dein nachbar Dich anzeigen kann, weil er dich in Wien beim falsch parken gesehen hat.
Theoretisch geht auch das, es müsste aber erst in Wien ein Verfolgungsinteresse geben und die Tat nicht schon verjährt sein.
und
Zitat:
Zitat von ghaffy
Der verletzte Deutsche kann vielleicht alles mögliche gegen den Unfallverursacher geltend machen, NUR GENAU DAS FAHREN OHNE BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT. Genau das eben nicht!

(Territorialprinzip: Der Unfallverursacher hat - zumindest hinsichtlich des Führerscheins - die betreffenden Gesetze am Ort des Unfalls eingehalten).
...das sehe ich übrigens auch so.

Also nochmal alles von vorne: ich weiß nicht wie es in andere Länder ( z.B. Frankreich ) ist, werde ich vielleicht noch recherchieren.
Was ITALIEN betrifft habe nochmal Gesetze und Verordnungen nachgelesen und jetzt zum x-mal mit Behörden in Italien gesprochen.
Mal vorne weg und für immer ( sollte jemand in diesem Forum etwas finden was dies wiederspricht, bitte bitte melden, aber dann auch mit handfeste Beweise und vor allem WO, WAS steht ):
der italienische Gesetzgeber macht - was die Führerscheinpflicht betrifft - kein Unterschied zwischen italienische Bürger und in italienische Gewässer fahrende Ausländer; das hat mir heute - wieder - eine behördliche Stelle bestätigt. Hier die wesentliche "Regeln".
Der Gesetzgeber unterscheidet Boote in 3 Kategorien:
1- sogenannte Schwimmkörper bis 10 mt.
2 - Boote über 10 bis 24 mt.
3 - Schiffe über 24 mt.
VERSICHERUNG
Pflicht für alle Boote - auch ausländische - über 3,x KW; Mindestdecksumme
ca. 770 tsd. Euro
SICHERHEITSAUSRÜSTUNG
Pflicht für alle Boote - auch ausländische - laut Tabellen
ZULASSUNG
und dementsprechend italienische Fahnenpflicht für
Kategorien 2- und 3- .
Kategorie 1- kann , muß aber nicht
FÜHRERSCHEIN
ein Führerschein ist nicht vorgeschrieben bei:
- Navigation innerhalb 6 Seemeilen
- Boote unter 30 KW ( 40,x PS ), dabei darf der Hubraum max 750 bei 2 Takt, 1000 bei 4 Takt, 2000 bei Diesel betragen
- Boote kürzer als 24 mt.
Mindestalter: 16 Jahre für Boote unter 24 mt., 18 für Boote über 24 mt.

Nach erneutem nachfragen bei der deutschen Versicherung würde mir bestätigt
daß das Boot immer versichert ist, solange der Fahrer nicht in Konflikt mit dem
Gesetz des Landes gerät, in dem er fährt.
Sollte man doch noch - hinsichtlich der Haftpflicht - bedenken haben, kann man im Land eine Versicherung abschliessen; dies ist wesentlich teurer als in Deutschland aber immerhin möglich.

Wenn der ADAC und der DMYV was anders schreiben, würde ich gerne wissen
auf welche Grundlagen / Gesetze sie sich beziehen !

Gruß
zf
Mit Zitat antworten