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Alt 04.10.2007, 00:00
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Henning K. Henning K. ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von fabio_z
und


...das sehe ich übrigens auch so.

Also nochmal alles von vorne: ich weiß nicht wie es in andere Länder ( z.B. Frankreich ) ist, werde ich vielleicht noch recherchieren.
Was ITALIEN betrifft habe nochmal Gesetze und Verordnungen nachgelesen und jetzt zum x-mal mit Behörden in Italien gesprochen.
Mal vorne weg und für immer ( sollte jemand in diesem Forum etwas finden was dies wiederspricht, bitte bitte melden, aber dann auch mit handfeste Beweise und vor allem WO, WAS steht ):
der italienische Gesetzgeber macht - was die Führerscheinpflicht betrifft - kein Unterschied zwischen italienische Bürger und in italienische Gewässer fahrende Ausländer; das hat mir heute - wieder - eine behördliche Stelle bestätigt. Hier die wesentliche "Regeln".
Der Gesetzgeber unterscheidet Boote in 3 Kategorien:
1- sogenannte Schwimmkörper bis 10 mt.
2 - Boote über 10 bis 24 mt.
3 - Schiffe über 24 mt.
VERSICHERUNG
Pflicht für alle Boote - auch ausländische - über 3,x KW; Mindestdecksumme
ca. 770 tsd. Euro
SICHERHEITSAUSRÜSTUNG
Pflicht für alle Boote - auch ausländische - laut Tabellen
ZULASSUNG
und dementsprechend italienische Fahnenpflicht für
Kategorien 2- und 3- .
Kategorie 1- kann , muß aber nicht
FÜHRERSCHEIN
ein Führerschein ist nicht vorgeschrieben bei:
- Navigation innerhalb 6 Seemeilen
- Boote unter 30 KW ( 40,x PS ), dabei darf der Hubraum max 750 bei 2 Takt, 1000 bei 4 Takt, 2000 bei Diesel betragen
- Boote kürzer als 24 mt.
Mindestalter: 16 Jahre für Boote unter 24 mt., 18 für Boote über 24 mt.

Nach erneutem nachfragen bei der deutschen Versicherung würde mir bestätigt
daß das Boot immer versichert ist, solange der Fahrer nicht in Konflikt mit dem
Gesetz des Landes gerät, in dem er fährt.
Sollte man doch noch - hinsichtlich der Haftpflicht - bedenken haben, kann man im Land eine Versicherung abschliessen; dies ist wesentlich teurer als in Deutschland aber immerhin möglich.

Wenn der ADAC und der DMYV was anders schreiben, würde ich gerne wissen
auf welche Grundlagen / Gesetze sie sich beziehen !

Gruß
zf
Hallo Fabio,

bitte nicht falsch verstehen, aber die Zeit, die Du mitlerweile in die Recherche der EU-Führerscheinfreien-Zonen investierst, wäre sicherlich besser in einem SBF-See/Binnen angelegt. Auf "See" hilft Dir kein Paragraph bei ernsthaften Problemen. Die teilweise Führerscheinfreien "Grauzonen" einzelner Länder würde ich eher als Hobbyfördernde Maßnahme sehen, die zum Erlangen eines FS und den erforderlichen Kenntnissen anregen soll, aber nicht dauerhaft ein paar Hobby-Fahrern die Scheinpflicht nehmen soll. Wer sich einmal mit den Themen der SBFs auseinandergesetzt hat, der geht mit der Materie viel sensibler um, und das ist auch gut so (den letzten Satz kenn ich doch irgendwo her ). Also, auch wenn Du in Italien mit einem gechartereten Boot mit 40PS, in D mit 3,68KW und von mir auch in Holland mit 20PS oder sonst was fahren kannst, dann sei bitte zumindest Dir selbst gegenüber so ehrlich und gebe zu, dass Dich das Bootfahren infinziert hat (wie wohl alle hier) und mache alleine aus Vernunftsgründen Deine(n) Schein(e). Selbst mit einem schmalen Portemonnaie kann man mit etwas Geschick und Eigenleistung zu seinem "Glück" kommen, daher gibt es (zumindest für mich) keine schlagkräftigen Argument sich vor einem Schein zu "drücken"...

EDIT: die deutsche "Grauzone" mag vielleicht noch bei Jollen bzw. Jollenkreuzern Sinn machen, die sich Binnen oder Küstennah einen Flautenschieber ans Heck hengen, um sicher in den nächsten Hafen zu gelangen, aber auch diese Segler sollten und werden wissen was sie zun! Nicht ohne Grund sind im viel befahrenen Berliner Raum selbst Surfbretter und alle motorisierten Wasserfahrzeuge scheinpflichtig !!!
__________________
viele Grüße,

Henning

Bernhardiner ist das letzte, was ich sein möchte. Dauernd die Flasche am Hals, und niemals trinken dürfen!
Joachim Ringelnatz (1883-1934)

Geändert von Henning K. (04.10.2007 um 00:16 Uhr)
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