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Alt 04.10.2007, 11:32
fabio_z fabio_z ist offline
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Zitat:
Zitat von fabio_z
....
der italienische Gesetzgeber macht - was die Führerscheinpflicht betrifft - kein Unterschied zwischen italienische Bürger und in italienische Gewässer fahrende Ausländer....
Berichtigung, nur der Richtigkeitshalber ( auch wenn für "unser" Fall nicht relevant ist ):

- für in Italien registrierte Boote - d.h. Boote über 10 mt - dürfen:
a) Ausländische Staatsbürger und im Ausland lebende Italiener ( Wohnsitz ) diese Boote ( nicht beruflich ! )
führen wenn sie entsprechender Nachweis vorweisen ...
oder aber
b) sind - nach dem Gesetz ihres Landes - davon befreit; in diesem Fall müssen diese eine Bescheinigung
über diese Befreiung vorweisen...
( Das Bedeutet praktisch: wenn im Land XY ein Boot über 10mt. ohne FS gefahren werden darf, darf der Bürger
des Landes auch in Italien, ein in Italien registriertes Boot, fahren. Allerdings mit einer Bescheinigung ).

Was ihr sagt bezüglich lernen, FS usw. stimmt auch, da kann ich auch nur zustimmen.
Es stand auch hier nie zur Debatte das ein FS besser ist als gar keiner !!!, es geht allein hier um die Sach- und Rechtslage.


Zitat:
Zitat von thball
....(falls der Passus im dementsprechenden Gesetz steht, dass für Ausländer die Bestimmungen des Heimatlandes gelten)? ....
Das Versuche ich doch gerade herauszubekommen.


Zitat:
Zitat von thball
Hallo Fabio,

... Vielleicht sieht die italienische Küstenwache kein Problem wenn jemand aus D ohne Führerschein bis 40 PS unterwegs ist. Aber: Sieht es die italienische Justiz genauso im Schadensfall (falls der Passus im dementsprechenden Gesetz steht, dass für Ausländer die Bestimmungen des Heimatlandes gelten)? Und was noch mehr wiegt: Wenn mich in Italien ein D schädigt verklage ich ihn in D. Kann es da nicht sein, dass deut. Gericht eine höhere Schuldzuweisung (bei Teilschuld von mir) ihm automatisch gibt nachdem sein Erfahrungsnachweis nicht nachweisbar ist?

Wie schon einmal geschrieben, in den Unfallberichten wird immer die Erfahrung des Skippers beleuchtet und dies gibt auch Rückschlüsse auf die Vermeidbarkeit der Unfälle. Auch wenn das Fahren ohne Patent strafrechtlich hier keine Rolle spielen mag, zivilrechtlich würde ich einem Verursacher mit meinem Anwalt die Hölle heiß machen!

Wie es im Endeffekt dann wirklich ist sei mal dahingestellt, auch ein Patent schützt nicht vor Fehlern. Aber wenn Du Dich mit der Materie einmal befasst, dann hast Du zumindest ein Grundwissen auf dem sich Aufbauen lässt. Ich finde man lernt die Themen nicht für das Patent sondern für sich.
Mit so eine Klage dürftest du erhebliche Probleme haben, denn:
1) ein Führerschein zu besitzen hat mit ERFAHRUNG - bezüglich größere Wahrscheinlichkeit ein Schaden zu verursachen - NICHTS, aber wirklich nichts, ZU TUN
und ist letzlich kein Beweis daß man Fahrpraxis gesammelt hat
2) ein Deutscher, welcher sich in Italien oder von mir aus in Schweden längere Zeit aufhält, und dort FS-frei fahren darf ( vielleicht ein Rentner welcher
dort ein halbes Jahr verbringt und jeden Tag Boot fährt, womöglich mehr wie du ??? ) den möchtest du verklagen weil er kein gültiger FS hat und dementsprechend
auch keine Erfahrung hat !
3) es wäre erstmal "diskriminierend" alleine das zu denken daß z.B. ein Deutscher mit FS ( vielleicht fährt er gerade mal
eine Woche im Jahr während der Urlaubszeit ) mehr Erfahrung - und damit ein niedrigeres Unfallrisiko hat - als eben, nur als Beispiel, eine Deutscher
wie in 2) beschrieben oder ein Schwede oder Italiener der sein ganzes Leben, vielleicht täglich, sein Boot ganz "legal" aber eben ohne FS fährt.

Also hier sehe ich die Argumente deines Anwaltes recht schnell erschöpft; außerdem
finde ich, auch bei der Betrachtung fiktive und extreme Fälle, sollten wir "die Kirche im Dorf lassen", das ganze
möglichst objektiv und vor allem logisch zu sehen und nicht versuchen das Recht so zu "biegen" nur weil es uns gerade so passt.

Wie dem auch sei, finde ich diese Diskussion spannend.

Gruß
fz
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