Zitat:
Zitat von thball
Glaube mir wenn mir etwas passieren würde, verursacht von einem D ohne Schein, würde ich kein Spaß verstehen und
ihn in D verklagen. Wo sollte ich ihn auch sonst verklagen? Geht ja nur über eine Wohnsitzadresse...
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Ich glaube nicht daß du Klage erheben kannst weil jemand ohne FS gefahren ist ... die Einhaltung des Gesetzes ist Aufgabe des Staates und nicht des Bürgers,
d.h. das macht - eventuell - die Staatsanwaltschaft.
Du kannst auf Schadenersatz klagen und wenn du Recht hast wird die zuständige Versicherung bezahlen - sofern der Verursacher im Einklang mit
dem Gesetz am Unfallort gefahren ist -, egal ob der Fall in D oder in I ausgehandelt wird.
Wie du siehst ist und bleibt die zu beantwortende Kernfrage: darf er dort fahren ohne FS oder nicht ?
Zitat:
Zitat von rotbart
Das er das darf behauptest nur Du - ohne jeden Nachweis, und ich schicke ihm sogar den GV (in Italien) wenn es sein muß - wo liegt das Problem
.... Das einzige was erschöpft ist, sind Deine konstruierten Argumente, aber ARGUMENTATION ist ja wohl nicht der Sinn dieses Threads
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...die Gesetze - in diesem Fall Italien betreffend - kannst du gerne hier nachlesen ( Ministerium, Küstenwache ):
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Also, entweder...
a) ist mir hier was entgangen - was durchaus möglich ist - oder
b) es gibt eine andere EU-Richtlinie welche diese Gesetze/Verordnungen ergänzt oder
c) es gibt ein Abkommen zwischen D und I welche diese Gesetze/Verordnungen ergänzt;
allerdings, explizit darauf angesprochen waren mehrere Behördenstellen ( an verschieden Orten, darunter
eine Führerscheinstelle ) in Italien, von b) und c) nicht in Kenntnis.
Ich erhebe hier kein Anspruch auf Vollständig- oder Richtigkeit - offensichtlich im Gegensatz zu andere - .
Es mag auch sein daß ich falsch liege; in diesem Fall würde ich gerne sehen WO DAS GEGENTEIL steht ?
Gruß