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Alt 04.10.2007, 17:22
fabio_z fabio_z ist offline
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Zitat:
Zitat von thball
Glaube mir wenn mir etwas passieren würde, verursacht von einem D ohne Schein, würde ich kein Spaß verstehen und
ihn in D verklagen. Wo sollte ich ihn auch sonst verklagen? Geht ja nur über eine Wohnsitzadresse...
Ich glaube nicht daß du Klage erheben kannst weil jemand ohne FS gefahren ist ... die Einhaltung des Gesetzes ist Aufgabe des Staates und nicht des Bürgers,
d.h. das macht - eventuell - die Staatsanwaltschaft.
Du kannst auf Schadenersatz klagen und wenn du Recht hast wird die zuständige Versicherung bezahlen - sofern der Verursacher im Einklang mit
dem Gesetz am Unfallort gefahren ist -, egal ob der Fall in D oder in I ausgehandelt wird.
Wie du siehst ist und bleibt die zu beantwortende Kernfrage: darf er dort fahren ohne FS oder nicht ?

Zitat:
Zitat von rotbart
Das er das darf behauptest nur Du - ohne jeden Nachweis, und ich schicke ihm sogar den GV (in Italien) wenn es sein muß - wo liegt das Problem

.... Das einzige was erschöpft ist, sind Deine konstruierten Argumente, aber ARGUMENTATION ist ja wohl nicht der Sinn dieses Threads
...die Gesetze - in diesem Fall Italien betreffend - kannst du gerne hier nachlesen ( Ministerium, Küstenwache ):

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Also, entweder...
a) ist mir hier was entgangen - was durchaus möglich ist - oder
b) es gibt eine andere EU-Richtlinie welche diese Gesetze/Verordnungen ergänzt oder
c) es gibt ein Abkommen zwischen D und I welche diese Gesetze/Verordnungen ergänzt;
allerdings, explizit darauf angesprochen waren mehrere Behördenstellen ( an verschieden Orten, darunter
eine Führerscheinstelle ) in Italien, von b) und c) nicht in Kenntnis.

Ich erhebe hier kein Anspruch auf Vollständig- oder Richtigkeit - offensichtlich im Gegensatz zu andere - .
Es mag auch sein daß ich falsch liege; in diesem Fall würde ich gerne sehen WO DAS GEGENTEIL steht ?

Gruß
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