Hallo Oli,
die einzigen zwei Möglichkeiten den Hänger zu überführen hat dir Michael ( Freiheit) schon genannt.
Lt. Auskunft unserer Zulassungsstelle als ich mein Boot aus Italien geholt habe, waren die beiden Möglichkeiten:
- Ausfuhrkennzeichen in dem Land besorgen von welchem man den Hänger importieren möchte.
- Kennzeichen des Vorbesitzers (wenns ein gebr. Hänger ist)
ein Fünf-Tages-Kurzzeitkennzeichen ist nach Auskunft unserer Zulassungsstellen nicht zulässig um einen Hänger nach D einzuführen.
Gruß
Gunter