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Alt 09.10.2007, 06:59
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Gunter Gunter ist gerade online
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Boot Infos

Hallo Dieter,

bitte,wenn Du mich schon zitierst, dann Richtig, oder hast Du das Zitat vom ADAC gar nicht gelesen?
Hier nochmal für Dich:
Zitat:
Hier noch ein Auszug vom ADAC:

Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.

Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.

Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten. Die italienischen Stellen wurden bereits 1998 anlässlich der seinerzeitigen Einführung des Kurzzeitkennzeichens darüber informiert, dass diese Schilder die bisherigen roten Kennzeichen ersetzen.

Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.

Dein Gegenbeweis mit den roten Kennzeichen ist auch Äpfel mit Birnen verglichen.
Nach §16 FVZ können rote Kennzeichen nur an Fahrzeughersteller, Teilehersteller oder Händler ausgegeben werden. Als Privatperson bekommst Du gar kein rotes Schild von der Zulassungsstelle.
Die Fahrzeughersteller können mit Ausnahmegenehmigung Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach D einführen.

Zitat:
Zitat Dieter:
Bitte nehme unbedingt mit Michael (Ba150) Kontakt auf. Er hat bevor er sein ZAR47 aus Italien geholt hat, sich minuziös mit seiner Versicherung und der KFZ Zulassungsstelle in Bamberg in Verbindung gesetzt und dabei alle Details für das deutsche Kurz-Kennzeichen geklärt, um dann mit diesem sein Boot mit Trailer aus Italien zu holen. Anderen ist es in diesem Jahr auch bereits so gegangen.
Warum sollte ich Kontakt mit Michael aufnehmen?
Ich habe doch mein Boot auch aus Italien geholt (incl. minuziöser Vorbereitung) und da ging das mit dem Kurzzeitkennzeichen halt eben nicht.
Wenn es bei all den anderen funktioniert hat ist doch gut.

Zitat:
Zitat Dieter:
und der KFZ Zulassungsstelle in Bamberg
und hier mal ein Auszug aus der antiquitierten Homepage von Bamberg
Zitat:
Kurzzeitkennzeichen

Sie möchten ein Fahrzeug für eine begrenzte Zeit, z.B. für eine Probe- oder Überführungsfahrt, mit Kurzkennzeichen – sog. rote Nummernschilder - verwenden. Diese Kennzeichen sind grundsätzlich nur im Bundesgebiet gültig.
Ich lass das jetzt auch mal gut sein, denn ich habe ja mein Boot überführt.

Gruß
Gunter (nicht Günter gell Dieter)
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