Hallo Alex,
im Zulassungsverfahren ist es so geregelt, dass der
Verkäufer den Halterwechsel der Zulassungsstelle beim LRA mitteilen muss. Du kannst das Fzg. aber auch vorher vorübergehend stilllegen. Der neue Halter muss das Fzg. auf seinen Namen anmelden (umschreiben lassen, wenn noch angemeldet) Ein Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag) ist vorzulegen. Meist wird beim Halterwechsel die Mitteilung an das LRA vergessen. Das könnte Probleme bereiten, wenn der Käufer mit Deiner Zulassung weiter fährt
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Gruß Alois