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Alt 16.11.2007, 18:05
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Hinnerk
...

Ansonsten wie Dieter schon sagt, solange der Trailer am Auto hängt ist er darüber mitversichert.


Gruß

Tobi
Bitte nicht eine Vollkasko-Versicherung für Boot und Trailer mit einer Haftversicherung des Trailers durcheinander bringen. Ich wiederhole daher, solange der Trailer am Zugfahrzeug hängt, ist er mit dem Zugfahrzeug in Deutschland (!) haftversichert.

Im Ausland wird aber oft eine eigene Haftversicherung (nicht Vollkascoversicherung) für den Trailer verlangt, z.Bsp. in SLO, HR usw., auch gerade wenn der Trailer angekuppelt ist. Und ist der Trailer nicht angekuppelt, so wäre jeder gut beraten eine extra-Haftversicherung für den Trailer abzuschließen, wo sich dann eine Teilkascoversicherung zusätzlich empfiehlt wegen Diebstahl. Diese Haftversicherung mit einer Teilkasoversicherung kosten wirklich nur wenig und ich empfehle es jedem zu machen. Dazu eignet sich am besten die eigene Fahrzeugversicherung und nicht die Bootsversicherung.
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