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Alt 07.04.2004, 13:43
Robert Robert ist offline
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Denke mal die Klassifizierungen haben nichts mit dem Recht zu tun, sondern mehr eine Frage der Versicherung bzw. ob die Versicherung und in welchen Gebiet zahlen muß. Denke mal wenn Du mit einem Schlauchboot oder kleinen GFK Boot 50 SM weit draußen einen Schaden hast und das Boot ein Versicherungsfall wird, kannst Du eine Erstattung vergessen.
Das Führerscheinrecht regelt ja nur die rechtliche Seite des Fahrens, nicht mehr und nicht weniger.
Wenn Du mit Deiner Nußschale jemanden mitnimmst und Ihr kommt weit draußen in einen Sturm und dein Mitfahrer säuft ab (wolln wir nicht hoffen) kann ich mir gut vorstellen, dass Du die Vorderungen der Witwe an der Backe hast und nicht die Versicherung, weil dein Boot ja nicht für dieses Gewässer geeignet war und du somit vorsätzlich weiter raus gefahren bist.

Übrigends in int. Gewässer brauchst Du garkeinen Führerschein. Welchen auch??? :coool:


Robert
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