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Alt 02.12.2007, 13:01
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Zitat:
Zitat von stebn
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Klar aber trotzdem wird der Schaden im angekoppelten Zustand von der Autohaftpflicht bezahlt und nicht von der Hängerversicherung.
Nicht unbedingt, aber wenn das gemacht wird, geht es auch zu Lasten Deiner Schadenfreiheitsrabatteinstufung. Bei einer separaten Haftversicherung für den Trailer trifft es nicht die Rabattierung der Zugfahrzeughaftversicherung.
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