Zitat:
Zitat von stebn
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Klar aber trotzdem wird der Schaden im angekoppelten Zustand von der Autohaftpflicht bezahlt und nicht von der Hängerversicherung.
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Nicht unbedingt, aber wenn das gemacht wird, geht es auch zu Lasten Deiner Schadenfreiheitsrabatteinstufung. Bei einer separaten Haftversicherung für den Trailer trifft es nicht die Rabattierung der Zugfahrzeughaftversicherung.