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Alt 07.12.2007, 13:05
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Keifzange ;-)
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Zitat:
Zitat von Alf2T
Und warum würde DANN die Versicherung bezahlen?

Würde dieser Fall nicht auch eine "Naturkatastrophe" sein?

Oder sprichst Du hier auf den Einsatz der Mittel aus dem Katastrophenfonds an?

Versicherungstechnisch kompliziert wäre es vermutlich, wenn durch die nun eingeleiteten "Sicherungsmaßnahmen" nachweislich das Ganze erst so richtig in Fahrt kommen würde - wer haftet dann?

Jedenfalls ist vorerst zu hoffen, dass niemand Personenschaden erleidet, denn die Arbeit auf dem sich in Bewegung befindlichen Hang ist nicht ganz ohne Risiko!

Halten wir also die Daumen für die Betroffenen UND die dort arbeitenden Menschen!
Im Fall eins müßte die Versicherung bezahlen, da Erdrutsch ein versichertes Risiko ist. Dabei ist dir Größe des Erdrutsches egal.
Der zweite Fall (Sicherungsmaßnahmen) ist ganz einfach:
Die Versicherung der Hauseigentümer würde bezahlen, und anschließend bei der Haftpflicht der Wildbach- und Lawinenbebauung regressieren.
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