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Alt 07.12.2007, 13:19
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Zitat:
Zitat von Alex N.
Im Fall eins müßte die Versicherung bezahlen, da Erdrutsch ein versichertes Risiko ist. Dabei ist dir Größe des Erdrutsches egal.
Der zweite Fall (Sicherungsmaßnahmen) ist ganz einfach:
Die Versicherung der Hauseigentümer würde bezahlen, und anschließend bei der Haftpflicht der Wildbach- und Lawinenbebauung regressieren.
Vielen Dank für Deine, offensichtlich fachkundige, Aufklärung!

Ich wußte nicht, dass zwischen Erdrutsch und Murenabgang unterschieden wird.

Mir war bisher bloß bekannt, dass "Naturkatastrophen" nicht versicherbar sind.

Immerhin leben wir im Inntal in einer tektonisch aktiven Zone und ich wollte mit meiner Versicherung auch dahingehend verhandeln....

die haben daraufhin die Deckung bei Erdbeben (bei Totalverlust) von 7000,- auf 14000,- erhöht (wär im Falle eines Falles nicht gerade viel!)

Nachtrag: zumindest scheint sich in diese Richtung etwas zu bewegen: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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lg. Alex


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47°18'55.14"N 11°32'43.83"E

Geändert von Alf2T (07.12.2007 um 13:49 Uhr)
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