Das kann die Versicherung eigentlich nicht machen. Theoretisch erlischt die Zulassung und somit kann das Ding dann auch nicht versichert werden. Soweit ich das fuer A mitbekommen habe, muesste man einen motorwechsel auch eintragen lassen. Was aber bei übermotorisierung nicht geht.
Bei Personenschaeden wird dann auch noch sicher auf fahrlässigkeit plädiert. Das gibt sicher Stress
cu
martin
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