Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Da solltest du aber genau zitieren:
In Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien.
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Ich habe in dem Fall nicht zitiert, sondern versucht, den Teil der Kroatienverordnung etwas verständlicher zu machen!
Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Naja, eine lange, alte und endlose Diskussion.
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Stimmt!
Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Richtig ist, und dass sollte man immer sagen, derzeit ist es so, dass eben nur beim HR-Patent (und wirklich nur beim HR-Patent!) sicher ist, dass es gilt.
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Stimmt nicht ganz - alle anderen
amtlichen Küstenpatente (FB2+ usw.) sind natürlich ebenfalls gültig!
L.G.
Edwin