Hallo Leute!
Irgendwann habe ich einmal gehört, dass wenn dich am offenen Meer ein anderer abschleppt, dem dann die Hälfte des abgeschleppten Bootes (Marktpreis) zusteht
.
Angeblich ein altes Seemannsrecht, an welchem sich noch einige Länder festhalten.
Einige Skipper bewegen sich "suchend" den ganzen Tag am Meer, um dann ahnungslose
um einige Euronen zu erleichtern.
Auch soll es eine Regel geben - hoffe ich verwechsle da jetzt nicht etwas:
Wenn ihr die Abschleppleine des Hilfeleisters annehmt, dann gilt oberes Seemannsrecht.
Schleppt er euch mit eurem eigenem Seil ab, dann hat der Hilfeleister keinen Anspruch auf die Hälfte eures Bootes.
Ganz abgesehen davon, möchte ich sagen, dass es klar ist, wenn man Hilfe erhält, dass man sich erkenntlich zeigt und wenn ein anderer Hilfe braucht, dass man keine Sekunde zögert.
Bin schon gespannt auf eure Antworten, ob ihr auch schon ähnliches gehört habt und hoffentlich noch nicht erlebt habt.........