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Alt 10.02.2008, 19:05
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Alex N. Alex N. ist offline
Keifzange ;-)
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at

ZB könntest du mal deinen Bekannten fragen, wie das zB versicherungstechnisch aussieht
..und weils so schön ist:
Versicherungstechnisch ist es fast wurscht, egal was in den jeweiligen Bedingungen steht
Zeig mir einen Fehler, denn Du mit Führerscheinfreien 5 PS nicht machen kannst!
Und nur wenn die kausualität da ist, kann die Versicherung aussteigen...
Wenn Du mit einem 230er Schlauchi mit 5 PS einem Badenden den Scheitel rasierst, gehts dem nicht unbedingt besser als wennst das selbe mit einem 500er mit 60 PS machst.
Kluge Versicherer werden sich hüten hier zu sehr den Aufstand zu proben, könnte einen für Sie schlechten Ausgang nehmen...
Im übrigen zahlt eine ordentliche Haftpflicht bei Personenschäden auch bei Fahrlässigkeit, bei Vorsatz hilft auch kein Führerschein mehr.
Egal, ich würd das Risiko nicht eingehen, aber wenns jemand riskieren will....
Sollte der Führerschein bei uns nicht gelten, wirds wohl so wie beim Auto saftige Stafen (ab 363,-) setzen... Da geht sich dann ein "richtiges" Patent auch schon aus.
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Alex aus dem Ösiland

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