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Alt 11.02.2008, 18:09
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von rotbart
NEIN
a) einen deutschen Schein haben oder
b) einen Schein der nach zwischenstaatlichen Abkommen anerkannt wird
Hast noch einen vergessen: Der Schein, der überhaupt im entsprechenden Staat anerkannt wird (zB Kroatien, wo prinzipiell erst einmal das kroatische Patent anerkannt wird!)

Bezüglich MSVÖ: auch hier das Problem, dass nach den Bestimmungen des MSVÖ nur für MSVÖ-Scheine IC ausgestellt werden. Also bei Vorlage eines HR-Patentes wird vom MSVÖ kein IC beantragt, obwohl meiner Meinung nach mit dem HR Schein die Befähigung für die Küste bewiesen ist, mehr sogar als bei einem österreichischen Patent, die ja streng genommen gar nicht gültig sind, zumal bestimmte Prüfungsteile in einem fremden Hoheitsgebiet abgenommen werden (Thema Hafen-Anlegemanöver usw ).

Die Problematik: nur der MSVÖ (bzw ÖSV) kann nach der derzeitigen Gesetzeslage einen IC beantragen.

Wäre ja mal schön, wenn sich ein Rechtsanwalt dieses Themas annehmen würde, hier schaut sowieso alles nach einer Monopolstellung des MSVÖ aus. (Es sei den, es ändert sich zu diesem Thema was, gemunkelt wird ja viel!)
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