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Alt 11.02.2008, 18:18
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Hast noch einen vergessen: Der Schein, der überhaupt im entsprechenden Staat anerkannt wird (zB Kroatien, wo prinzipiell erst einmal das kroatische Patent anerkannt wird!)
Das ist m.E. nicht richtig, ein Deutscher (Wohnsitz in D) darf ein deutsches Boot nicht mit cdem HR Schein führen (ausser in den HR Hoheitsgewässern), aber hat er einen Unfall, dann ist er nach D-Recht ohne Führerschein unterwegs !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zitat:
Die Problematik: nur der MSVÖ (bzw ÖSV) kann nach der derzeitigen Gesetzeslage einen IC beantragen.
Der ganze IC Kram ist angelsächsischer Mist und wird nicht überleben
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