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Alt 11.02.2008, 18:53
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von rotbart
Das ist m.E. nicht richtig, ein Deutscher (Wohnsitz in D) darf ein deutsches Boot nicht mit cdem HR Schein führen (ausser in den HR Hoheitsgewässern), aber hat er einen Unfall, dann ist er nach D-Recht ohne Führerschein unterwegs !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Der ganze IC Kram ist angelsächsischer Mist und wird nicht überleben

Nönö, in HR ist er mit gültigen FS unterwegs, wenn ein Ufall in HR passiert, dann gilt immer noch HR Recht.
Es sei denn, er fährt unter D-Flagge, aber hier gibts ja nach dem Seerecht wieder andere Bestimmungen, die die normalen Sportbootler gar nicht betreffen, ergo hilft ihm das nix.

Ist ja die typische Frage, darf ein D in HR mit einem 5 PSler ohne Patent fahren, weil das in D erlaubt ist ?
Antwort: Nein, weil nach den HR Bestimmungen jeder, der kein gültiges Patent hat ein HR Patent braucht (Kroatien-Verordnung).

Das komische "Heimatstaatliche-Recht", welches da in D oft zitiert wird, gilt in D, aber nicht in HR (auch ein Irrglaube so mancher aus D!)
Und weil wir dabei sind, Österreichische Scheine werden zwar in HR immer wieder anerkannt, aber ob die gesetzliche Grundlage dafür gegeben ist, weiß eigentlich keiner so richtig, weil auch keiner weiß, wo das jetzt wirklich steht und welche Patente wo gelten.....
Ist ja auch ein Vorteil, da doch immer wieder Permitte aufgrund dieser rechtlichen Grauzone erteilt werden.

Aber auf die Bulgarischen Patente zurückzukommen:
Solange diese Unstimmigkeiten herrschen, sicherlich ein Thema, genauso wie ich als Österreicher zu einem deutschen SBF komme.

Aber, man sollte bitte bedenken, die Bulgaren sind bekannt als Fälscher, aus diesem Land kamen früher schon massenweise Dollarblüten, ich würde also in anbetracht dessen sehr vorsicht damit sein, irgendwo stand ja schon mal so ein Bericht über einen gefälschten FS und die Folgen in HR!

Geändert von Berny (11.02.2008 um 18:58 Uhr)
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