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Alt 11.02.2008, 19:43
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Bodenseefahrer
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Das komische "Heimatstaatliche-Recht", welches da in D oft zitiert wird, gilt in D, aber nicht in HR (auch ein Irrglaube so mancher aus D!)
Und weil wir dabei sind, Österreichische Scheine werden zwar in HR immer wieder anerkannt, aber ob die gesetzliche Grundlage dafür gegeben ist, weiß eigentlich keiner so richtig, weil auch keiner weiß, wo das jetzt wirklich steht und welche Patente wo gelten.....
Ist ja auch ein Vorteil, da doch immer wieder Permitte aufgrund dieser rechtlichen Grauzone erteilt werden.

Aber auf die Bulgarischen Patente zurückzukommen:
Solange diese Unstimmigkeiten herrschen, sicherlich ein Thema, genauso wie ich als Österreicher zu einem deutschen SBF komme.
Hallo Berny,

lokales Recht überwiegt natürlich immer das Recht des Heimatlandes. Ich habe eigentlich keine Lust mehr viel zu Führerscheinen zu schreiben (es gibt aktuell nichts Neues), aber für D-Residents gilt: Alles außer dem SBF See ist Schwachsinn. Kostet auch Geld und ist im Zweifelsfall immer mit dem Risiko behaftet, dass so ein bulgarischer Schein nicht gilt. Umschreibung? Mir ist dazu nichts bekannt obwohl ich regelmäßig die einschlägigen Wassersportzeitschriften aus D lese. Mag sein, dass es eine Ausnahme von der Ausnahme gibt (z.B. Bulgarier, der neu nach D umgezogen ist), aber ansonsten sehe ich es so wie beim Autoführerschein: Wer wegen einer MPU oder ähnlichem im Ausland den Führerschein macht soll in D auch nicht fahren dürfen. Wäre noch schöner...

In den nautischen Führern, die ich gelesen habe steht im Prinzip immer, dass der lokale Führerschein gilt (verständlich ) und das Patent, das im Heimatland zum Führen eines Bootes im adäquaten Revier benötigt wird.

Als A hat man es da leider nicht sehr gut. Also entweder ein HR-Patent für HR machen, den höheren österr. Verbandsschein oder einen SBF See mit den o.g. Problemen. Wenn man auf eine Umschreibung spekuliert hat man beim SBF See wenigstens den Vorteil das D schon in der EU ist. Aber bis so eine Umschreibung möglich wird (falls überhaupt) ist HR bestimmt auch schon in der EU.

Ergänzung: Für den Fall, dass ein D mit mir einen Unfall in HR baut und nur ein HR-Patent hat würde ich ihn zumindest in D verklagen und durch das Gericht prüfen lassen ob er einen gültiges Patent hatte. Eine 100%ige Antwort kann ich hierzu auch nicht geben, aber in jedem Fall ist es ein Angriffspunkt losgelöst von der sonstigen Schuldfrage! Nachdem die Gerichte in D in erster Linie die Eignung und Sorgfaltspflicht hinterfragen (sie Unfallberichte der BSU) sehe ich hier eine berechtigte Chance gerade bei Newbies einen Vorteil mit meinem SBF See (und den anderen D Scheinen) zu haben.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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Geändert von thball (11.02.2008 um 19:49 Uhr)
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