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Alt 12.02.2008, 01:38
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herbert herbert ist offline
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Boot Infos

Schein

Ich hab den Scheinbeitrag nich eröffnet
Bei Schlauchbootfragen kann ich nicht mitreden oder interessiert sich einer was 1972 am markt war und wie die fahreigenschaften waren. oder das ich den 1. 4 Takt honda in österreich hatte ( war bei einem Honda händler beschäftigt ) nei sicher interessiert das keinen.

Deshalb schreib ich über ausbildung und scheine und da bin ich fast sicher das mein wissensstand was die ösis betrifft sicher ein höherer ist als bei den meisten im forum.

Es ist kein umschreiben möglich nicht einmal einen SHS oder FB4 kann man in ein HR Kaffeepatent umschreiben.

Wertigkeit eines Scheines:
nach welchen punkten wird den ein schein bewertet um deren wertigkeit zu beurteilen.

welcher küstenschein ist nun wertvoller,
der viele fragen beantworten kann und noch nie das meer gesehen hat und 2 stunden ein 5 meter boot auf der donau halbwegs ans ufer gebracht hat ?

Oder der der 500 Sm mit einem seegängigen schiff inkl nachtfahrt hinter sich gebracht hat und 1. EINEN Tag praxisprüfung inkl. nachteinsteuerung hinter sich hat.

Wie soll man die beiden nun vergleichen bzw. eine wertung über ein patent abgeben.

Man kann bei allen 3 hier zur diskusion stehenden ( A-D-HR ) Schein eine so unterschiedliche ausbildung durchlaufen das es wirklich nicht gerechtfertigt ist eine pauschale wertung abzugeben.

wenn einige von euch auch im yachtrevue forum mitlesen wird euch auch aufgefallen sein das mit den Ösischeinen nicht alles so ist wie manche es darstellen.

Ein Beispiel ist ja schon geschrieben worden und das ist auch ein grund warum es keinen FB1 gibt, geben soll.

und noch eines sollte man dazu schreiben, das prüfer die nur einen MSVÖ Schein( FB2-4) haben gar nicht als Ausbildungs Skipper fahren dürften.
Die würden einen Deutschen SKS oder ein HR Patent brauchen.
( ist nicht von mir sondern aus dem Yachtrevue Forum )
Das ist auch der Grund warum ich auch 2 HR Patente besitze, gewerbliches Skippern.

Rein See/Versicherungs-rechtlich darf man mit dem "B" HR Patent als Skipper für die MSVÖ Prüfungstörn skippern.
eine MSVÖ Fahrschule deren Skipper einen MSVÖ Schein hat nicht,. so schauts aus.
ist das ein punkt der auch zur wertigkeit eines Patentes zählt !!!!!!!????????

es fragt kein richter ob du viele fragen bei der prüfung beantworten konntest nur die fakten zählen.

Was alles zum gewerblichen skippern zählt, da kann man nur staunen.

Also aufpassen wenn ihr jemanden auf das Boot mitnehmt euch freihalten läßt immer dauf achten das ihr nicht den falschen schein habt
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Gruß
Herbert

Geändert von herbert (12.02.2008 um 01:50 Uhr)
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