Hi Jan,
das Übernachten im Zelt außerhalb speziell gekennzeichneter Campingplätze ist verboten.
Einzige Möglichkeit, dies zu umgehen: Die Verwendung eines Schirms oder die Verwendung von einem Zelt ohne Boden ( Angelzubeör ) Damit bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone, denn der Übergang zwischen "lagern" (also z.B. um einen Sonnenuntergang anzusehen) und "campen" ist fließend. Wer bei schlechtem Wetter lagert, spannt auch gerne einen Regenschirm auf
Falls man dich desswegen belangt steht eine Strafe bis 500 Euro an
Gruß Udo
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Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste
Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr