Nachträglich: da hatte ich wohl zwei Beiträge überlesen.
Zitat:
Zitat von stebn
Doch darfst du!! D
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Bei Olaf Rechnung kommt man aber auf 3,8 to und das Zeichen
277 sagt: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Deshalb freue ich mich immer, wenn ich bei dem Schild an WoMo mit Bootsanhänger vorbeifahre. Habe 3,48 to.
Hans