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Alt 28.03.2008, 07:14
haschibischel
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Zitat:
Zitat von marcus
tatsächliche Anhängelast (Gewicht des Trailers)setzt sich zusammen aus Stützlast und Achslast
Wenn nur die Achslast verwogen wird und nur beanstandet wird, erfolgt dies lediglich aus "opportunitätsgründen", eigentlich sind es 2 unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten, die beide geahndet werden (2. aus rechtlichen Gründen nur zur Hälfte)
Grüße

Marcus
hallo,
das habe ich jetzt nicht ganz verstanden,
bin ich mit der stützlast jetzt auf dem holzweg,
meines wissen werden die stützlast kontrolliert, (welches gewicht auf den kugelkopf drückt)
und die achslast im angehängtem zustand,
da man aus sicherheitsgründen eine gewisse stützlast braucht ist dieses gewicht dann auf der hinterachse des zugfahrzeuges,
ich nutze diese immer voll aus in dem ich eine personenwagge und ein stück holz genauso hoch wie die anhängerkupplung darunter stelle(unter die anhängerkupplung)
da stützrad einkurbel und gewicht ablesen,

gruß Torsten

ps: kannst du mich da genauer aufklären ob das so richtig ist,
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