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6
29.03.2008, 18:42
ghaffy
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Boot Infos
Wenn schon Vurschrift, dann gleich richtig:
nicht "helle" oder "dunkle" Schrift, sondern:
(5) Das amtliche Kennzeichen ist vom Zulassungsinhaber in dauerhafter Ausführung und ohne Verzierungen in
weißer
Schrift auf dunklem Grund oder
schwarzer
Schrift auf hellem Grund mit einer Schrifthöhe von 150 mm und einer Schriftstärke von 20 mm auf dem in der Zulassung bezeichneten Fahrzeug anzubringen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten.
Aus: §9 BGBl. II Nr. 296/1997 Schiffszulassungsverordnung
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Gruss
Andreas
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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen.
(Karl Valentin)
ghaffy
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Infos zu meinem Boot
Boot:
Maestral 2,2m (und Winner 21')
Motor:
Yam 8PS (und Merc 5.0l V8 230 PS)
Trailer:
Sambo 3500kg
Bootsreviere:
HR, Donau