Thema: Bootsnummer
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Alt 29.03.2008, 18:42
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ghaffy ghaffy ist offline
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Boot Infos

Wenn schon Vurschrift, dann gleich richtig:
nicht "helle" oder "dunkle" Schrift, sondern:

(5) Das amtliche Kennzeichen ist vom Zulassungsinhaber in dauerhafter Ausführung und ohne Verzierungen in weißer Schrift auf dunklem Grund oder schwarzer Schrift auf hellem Grund mit einer Schrifthöhe von 150 mm und einer Schriftstärke von 20 mm auf dem in der Zulassung bezeichneten Fahrzeug anzubringen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten.

Aus: §9 BGBl. II Nr. 296/1997 Schiffszulassungsverordnung

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Gruss
Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen.
(Karl Valentin)
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