Hei,
solange Du das Gestänge anschaubst und nicht anschweisst, sollte das zulässig sein. Und wenn Du den Trailer steuerfrei als Sportgeräteanhänger zulässt, geht das nach meinem Rechtsverständnis auch mit dem Surfbrett.
In solchen Fällen geht man halt mal vorher kurz zum Tüv und fragt nach. Kostet erstmal nix und die Tüver freuen sich auch, wenn sie sich hinterher dann nicht rumärgern müssen.
Grüße,
Tom
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