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Alt 23.04.2004, 15:57
stefan05 stefan05 ist offline
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ich habe heute mittag bei der krankenkasse angerufen und die sagten mir das es bei einem sehtest für den bootsführerschein keinen unterschied zwischen privat und gesetzlich gibt.

genauer gesagt keine krankenkasse zahlt die rechung weil es eine private angelegenheit ist ob man einen führerschein macht oder nicht.

der arzt sagte ja heute auch noch zu mir das er mich ja erst mal untersuchen musste weil ich dort noch nie war.... wieso auch wenn ich keine brille brauch!!!!

auf deutsch gesagt er hat sämtliche untersuchungen gemacht die er machen kann, ob die nun für den sehtest erfordelich sind oder nicht.

ich hab jedenfalls nur den sehtest in auftrag gegeben...

den rest hat er zu verantworten.

das würde ja jeden hausarzt das recht geben wenn ein patient den arzt wechselt erst mal sämtliche untersuchungen durchzuführen die er machen kann (weil er ihn ja nicht kennt).... auch wenn man nur mit einem schnupfen zum arzt geht....... und man kann viele untersuchungen machen


leider hat man als privatversicherter immer einen selbstanteil den man zahlen muss.. bei mir wären es 450e jährlich... zusätzlich hätte man keinen anspruch auf die jährliche rückvergütung.... genauer gesagt!! erst bei einer arztrechnung von über 2000€ lohnt es sich die krankenkasse einzuschalten

ich hab jedenfalls eine gute rechtschutzversicherung. die 45 € überweise ich ihm gleich.
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