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Alt 30.04.2008, 22:42
gerald11 gerald11 ist offline
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Ich erkenne noch immer nicht den Unterschied den hier einige zu Sehen glauben zwischen dem Kauf eines AB´s und irgend einer xbeliebigen anderen Sache.
Was ist mit einem Fernseher, soll nach eurem Verständnis der Händler dann auch sagen: sie haben meinem Technicker keine 2 Stunden Übergabeinspektionsfernschaun bezahlt daher keine Garantie PECH!!!

Eine Neuware hat bei Übergabe durch den Händler funktionstüchtig und mänglfrei zu sein, dafür haftet der er, so das Gesetz.

Will sich der Händler durch nichterfolgte extra Geschäfte aus der Haftung stehlen ist das ein Fall für die Gerichte.

Das gilt für eine Taschenlampe genauso wie für einen Fernseher, ein Auto oder eben einen AB.
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lG, Gerald

...und irgendwann bleib´i dann dort...
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