Thema: Bootsnummer
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Alt 04.05.2008, 22:44
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Boot Infos

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Zitat:
Zitat von ghaffy
Wenn schon Vurschrift, dann gleich richtig:
nicht "helle" oder "dunkle" Schrift, sondern:

(5) Das amtliche Kennzeichen ist vom Zulassungsinhaber in dauerhafter Ausführung und ohne Verzierungen in weißer Schrift auf dunklem Grund oder schwarzer Schrift auf hellem Grund mit einer Schrifthöhe von 150 mm und einer Schriftstärke von 20 mm auf dem in der Zulassung bezeichneten Fahrzeug anzubringen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten.

Aus: §9 BGBl. II Nr. 296/1997 Schiffszulassungsverordnung


§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

Kleinfahrzeuge müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein. Dieses Zeichen muß mindestens 10 cm
hoch und an beiden Vorderseiten in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.
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