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Alt 09.05.2008, 16:10
mike-stgt
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Hi wieder,

als Kunde hat man keine weitere Verpflichtung, es sei denn, es ist in der Beschreibung als Bestandteil des Vertrages, dass eine Abnahmeinspektion kostenpflichtig ansteht.
Der Kunde sollte also diese Kosten beim Internethändler einfordern, da dieser die Tatsache verschweigt und dadurch einen Preisvorteil darstellt, der aber nicht in diesem Umfang vorhanden ist.
Wenn die Abnahmeinspektion Bestandteil der Garantie ist, (was sie ist) muss der Internethändler mit dem ausführenden Händler einen Ausgleich schaffen, oder den Motor ausdrücklich ohne Garantie verkaufen, mit dem Hinweis, dass die Garantie erst nach Ausführung einer kostenpflichtigen Inspektion gültig wird.
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