Zitat:
Zitat von Steini72
............. ihr seit vom Gesetz her verpflichtet alles in eurer macht stehende zu tun um einen zusammenprall zu verhindern.
Gruss Holger
|
..............ihr aber auch. Der Einser im STVO.
(2)
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Fahrt also
komplett auf Eurer Strassenseite und Lutti muss sich dann auch wegen dem Ausweichen keine Gedanken machen.
Gruß Hans